Im Brennpunkt

Tierwohl

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Neue Tierschutzvorgaben verbessern das Tierwohl

Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Tierschutzvorgaben: Die gewerbsmässige Einfuhr von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Anpassungen bei Nutz- und Versuchstieren verbessern das Tierwohl. Der Bundesrat hat die Änderungen der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 beschlossen.

Gesetzgebung

Gut zu wissen

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Früherkennungsprogramm Apinella – Jahresbericht 2024

Die Schweiz ist auch 2024 frei vom Befall des Bienenschädlings Kleiner Beutenkäfer. Mit dem Früherkennungsprogramm Apinella waren schweizweit zwischen Mai und Oktober 2024 alle 14 Tage die Bienenstände von Sentinel-Imkerinnen und -Imkern kontrolliert worden.

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Sicher geniessen über die Festtage

Um bei festlichen Speisen wie Fondue Chinoise Magen-Darm-Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, auf die Hygiene zu achten. Rohes Fleisch darf nicht mit genussfertigen Speisen in Berührung kommen und sollte auf einem separaten Teller gelegt. Nach der Zubereitung müssen Küchenutensilien und Hände gründlich mit Seife gewaschen werden. Fleisch sollte zudem nur vollständig gar genossen werden.

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Radar Bulletin November 2024

Die internationale Tiergesundheit im Auge zu behalten, zählt zu den wichtigen Aufgaben der Früherkennung. Deshalb stellt das BLV das Radar Bulletin zusammen. Darin wird monatlich die internationale Tierseuchensituation im Hinblick auf Folgen für die Schweiz beurteilt.

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Ernährungsempfehlungen: Vollkornprodukte bevorzugen

Getreide und Kartoffeln sind Energielieferanten. Vollkornprodukte sind dabei besonders reich an Nahrungsfasern, sättigen und regulieren die Verdauung. Geniessen Sie täglich 3 Portionen Getreideprodukte oder Kartoffeln, davon mindestens die Hälfte in Form von Vollkorn. Tipp: Nicht jedes dunkle Brot ist Vollkorn. Die Zutatenliste zeigt, welches Mehl drinsteckt.

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Teig nicht ungebacken konsumieren

Bei der Weihnachtsbäckerei vom süssen Teig zu naschen kann unangenehme Folgen haben: In rohen Eiern, Mehl und Hefe können sich Bakterien befinden, die Durchfall und Erbrechen auslösen. Durch Erhitzen sterben die Bakterien ab. Roher Teig, egal ob Guetzli-, Kuchen- oder Brotteig, sollte vor dem Genuss deshalb durchgebacken werden.

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Haltung von behornten Ziegen im Laufstall – ein Erfahrungsbericht

Bei der Haltung von behornten Ziegen im Laufstall besteht das Risiko von Verletzungen durch Hornstösse. Die Erfahrung von Betriebsleitenden soll Ziegenhaltende dabei unterstützen, praktikable Lösungsansätze zu finden.

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home.html